
Wir freuen uns auf den Saisonstart 2021.
Lockdown? Einreisebehinderungen?
Wir mussten 2020 lernen, dass Ihrem gelungenen Chartertörn viele Dinge im Weg stehen können. Wir decken diese Risiken durch unsere "Corona-Police" ab - klare Regeln als Vertragsbestandteil, erhalten Sie mit jeder Reservierung / Buchung.
Kunden mit einer internationalen Charter wenden Sie direkt an unsere internationale Abteilung: 04362 / 87 95 oder international@ecosail.de
Ihr Felix Schwarz

Wie sicher ist Ihr Geld bei uns?
Das ist eine berechtigte Frage - aber bei uns brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Die "Yacht- und Charterzentrum GmbH" ist seit fast 50 Jahren am Markt, ein kerngesundes Familienunternehmen mit einem grundsoliden Fundament!
Als einer der wenigen Charterunternehmen dürfen wir das weltweit renommierte "Checked & Trusted" - Logo von "Yachtpool" führen - Das "Financial Security System". Jetzt auch Sicherheit für 2021: Auf Grund der besonderen Lage wurden wir aktuell überprüft - und erneut als sicher zertifiziert! Diese Zertifizierung ersetzt keinen Reisepreissicherungsschein - Wenn Sie Fragen zu diesem Thema, gerne anrufen!

Hier sehen die Meldungen des vergangenen Jahres

+++ Risiko-Landkreise +++
Leider gibt es in den letzten Tagen immer mehr Landkreise in Deutschland, die zu Risikogebieten erklärt worden sind. Bitte informieren Sie sich tagesaktuell, ob Ihr Wohnort auch dazu gehört.
Einreise nach Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern:
Bitte informieren Sie sich z.B. hier, ob Ihr Wohnort zu einem "Hotspot"-Landkreis gehört und somit als innerdeutsches Risikogebiet gilt.
Laut aktuellem Beschluss der Bundesländer-Konferenz vom 07.10. ist eine Einreise aus diesen Risikogebieten nur mit einem negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, möglich.

+++ 15.08.: Willkommen in Dänemark! +++
Am 15.08. hat die dänische Regierung die "6-Tage-Regelung" aufgehoben! Sie dürfen jetzt wieder nach Dänemark einreisen ohne irgendwelche Liegeplatzbestätigungen haben zu müssen. Auch wenn Sie nur eine Nacht in Dänemark bleiben - kein Problem!

+++ 25.06.: Anreise Ostsee aus Risiko-Landkreisen +++
Die Landesregierungen SH und MV haben in einer Verordnung festgelegt, dass sich Einreisende aus einem vom RKI als "Risiko-Gebiet" definierten Landkreis (rot markiert) in 14 tägige Quarantäne begeben müssen. Das braucht man nicht, wenn man einen negativen Corona-Test bei sich hat, der nicht älter als 48 Stunden ist.

+++ 09.06.: Dänemark für ecosail-Kunden +++
Hier das Statement der Dänischen Polizei vom 08.06.:
Es gibt keinen Unterschied zwischen Land- und Seeverkehr mehr - Go Summer!
Wenn Sie aus Deutschland, Norwegen oder Island anreisen, müssen Sie nach dem 15. Juni nur noch nachweisen können, dass Sie 6 Nächte in Dänemark gebucht haben. Es spielt keine Rolle, ob Sie in Ferienhäusern, auf Campingplätzen oder in Yachthäfen wohnen. Es ist auch kein Problem, dass die Nächte auf mehrere Yachthäfen aufgeteilt sind. Es ist nur die Tatsache, dass die Nächte bei der Einreise dokumentiert werden müssen.
Wie cool ist das denn - jetzt kommt der ecosail Service:
Sie können in den nächsten Tagen im "Kunden-Login" ein PDF-Dokument herunterladen - Dort tragen Sie die geplante Route in Dänemark ein (mindestens 6 Nächte, in ausgewählten Häfen), dann mailen Sie uns das zurück - und bekommen eine Bestätigung zurückgeschickt, die als Einreise-Genehmigung gilt. Ein Dokument - eine Unterschrift - alle Bestätigungen - So einfach geht's!

+++ 08.06.: +++
Duschen werden nach und nach wieder geöffnet
Erneut eine schöne Nachricht: Die Landesverordnung erlaubt jetzt den Hafenbetreibern die Öffnung der Duschen in den Sanitärgebäuden, sofern ein Hygiene-Konzept vorliegt. In Heiligenhafen ist jede 2. Duschkabine zur Benutzung freigegeben, in Flensburg und Greifswald keine Einschränkungen.
+++ 03.06.: +++
Aufhebung der "2-Haushalte"-Regel auch in SH ab dem 08.06.
Im NDR hat Ministerpräsident Günther erklärt, dass es ab dem 08.06. wieder erlaubt sein wird, sich mit 10 Personen zu treffen, unabhängig von Anzahl der Haushalte!

+++ 29.05.: Frohe Pfingsten +++
Wir wünschen Ihnen ein ruhiges und sonniges Pfingstfest mit etwas Zeit zum Durchatmen! Uns wird es gut tun, die letzten Tagen waren doch sehr arbeitsintensiv! Wir freuen uns, dass es weitergeht und wir mit Ihnen gemeinsame Wege finden können, Sie auf`s Wasser zu bringen - Dafür nochmals vielen Dank für Ihre Flexibilität und Ihr Verständnis! Und auch in Dänemark geht es weiter - Zwar noch nicht ganz das richtige für uns - aber wir möchten Sie trotzdem mit dieser hoffnungsvollen Nachricht ins lange Wochenende verabschieden: "Dänemark öffnet Grenze".

+++ 28.05.: Update aus Schleswig-Holstein +++
Nach den tollen Neuigkeiten aus MV wurde heute eine Anfrage von uns vom Ministerium wie folgt beantwortet:
... es ist durchaus wahrscheinlich, dass die Kontaktbeschränkungen in SH ab dem 08. Juni weiter gelockert werden. Dies wird in der kommenden Woche entschieden.... (Bis dahin gilt die "2-Haushaltsregel" plus Verwandte 1. Grades und Lebensgefährten).

+++ 27.05.: Breaking news aus MV +++
Es geht doch! Endlich eine klare Aussage aus dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern:
1) Es dürfen andere Yachthäfen angelaufen werden (Vorher Liegeplatz per Mail bestätigen lassen!)
2) Es gibt keine Haushalts-Beschränkungen bei der Crewzusammensetzung!
Den kompletten Wortlaut der Mail aus dem WiMi weiter unter im Artikel "News aus Greifswald"
Endlich gibt es klare, norddeutsche Kommunikation - damit können wir umgehen! Hier eine Mail vom 27.05.:
1. Charterkunden (aus Deutschland) dürfen auch in anderen Häfen als dem Heimathafen übernachten. Voraussetzung ist eine verbindliche Buchung für mindestens eine Übernachtung. Die ist schriftlich zu bestätigen (Mail vom Hafen)
2. Kontaktbeschränkungen gelten im Land Mecklenburg-Vorpommern im öffentlichen Raum. Da eine (Charter-)Yacht kein öffentlicher Raum ist, können Charterkunden sich auf der Yacht mit Personen aus mehreren unterschiedlichen Haushalten aufhalten. Sobald Sie diese verlassen, greifen im öffentlichen Raum dann aber wieder die Kontaktbeschränkungen.
(Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum 05. Juni 2020 nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt und in einem weiteren Haushalt lebenden Personen gestattet)
3. Ich weise allerdings zusätzlich darauf hin, dass es doch eine Einschränkung bei der Zusammensetzung der Crew gibt: " Es ist untersagt, Gäste aufzunehmen, die nach dem täglichen Lagebericht des Robert- Koch-Instituts in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ihren Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist". Welche Städte oder Landkreise das genau sind, muss der Vercharterer am Tag der Abreise auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit MV (www.lagus-mv.de) prüfen und dann ggf. diese Gäste wieder nach Hause schicken.
4. Es ist ebenfalls nicht auszuschließen, dass ggf. wegen einer Erhöhung der Zahl der Infizierten kurzfristig weitere Einschränkungen angeordnet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Sebastian Tappe
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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Mecklenburg-Vorpommern
Referat 240 - Tourismus
19048 Schwerin
Tel: 0385 / 588 - 5247
Fax: 0385 / 588 - 485 5247
E-Mail: s.tappe@wm.mv-regierung.de
Wichtiger Hinweis:
Aus der Landesverordnung MV ergibt sich der unbedingte Rat, sich vorher (am besten per Mail) den Liegeplatz im gewünschten Hafen per Mail bestätigen zu lassen! Dieser Nachweis ist zwingend erforderlich - Ansonsten sind die freundlichen Wasserschutzpolizisten nicht mehr so freundlich!
+++ 22.05.+++
Ergänzung zur "2 Haushalte"-Regel für Flensburg und Heiligenhafen: Es ist möglich, mit Personen aus dem eigenen Haushalt und Personen aus einem anderen Haushalt zu segeln - Das ist bekannt! Neu ist - und das wird vielen helfen: Ausnahmen bestehen für enge Verwandte und Lebensgefährten: Hier dürfen bis zu 10 Personen zusammenkommen - unabhängig von der Anzahl der Haushalte!


+++ 18.05.+++
Ostsee: Wir haben die Angebote für Crews, die mit mehr als 2 Haushalten in SH bzw. mehr als 1 Haushalt in MV unterwegs wären, jetzt auf die Wochen mit Startdatum 23.05. und 30.05. verlängert. Schauen Sie etwas weiter unten in den Artikel "Was machen Sie, wenn Sie gechartert haben...".
Weltweit: Auskünfte telefonisch unter der 04362 900594 oder per Mail an ausland@ecosail.de.
+++ 13.05.: +++
Das Segeln und Chartern ist mit der Öffnung der Sportboothäfen in Schleswig-Holstein ab sofort wieder erlaubt. Allerdings sind auch dabei die Kontaktbeschränkungen einzuhalten. Es ist 2 Haushalte an Bord zulässig - ohne Begrenzung der Personenzahl. An Land dürfen die Duschen nicht und die Toiletten nur tagsüber benutzt werden. Die Einreise nach Schleswig-Holstein ist erlaubt, führen Sie dazu den Chartervertrag mit sich. Eine Einreise nach Dänemark ist noch nicht möglich.
+++ 01.05.: +++
Was wir wissen: Ab dem 04.05. sind die Häfen wieder geöffnet und Eigner aus allen Bundesländern dürfen zu ihren Booten fahren und auch segeln. Es ist weiterhin das Abstandsgebot zu beachten. Am 06.05. gibt es neue, genauere Richtlinien!
Was wir nicht wissen: Dürfen Charterkunden an Bord? Werden die Grenzen zu Dänemark öffnen? Welche Einschränkungen gelten an Bord und im Hafen? (Quelle: WiMi SH)
+++ 26.04.: +++
Dieses Woche hat nicht viel wirklich greifbare Neuigkeiten gebracht - Die Häfen machen zwar zum 04.05. wieder auf - aber leider haben wir keinen Fahrplan seitens der Politik bekommen, wann wir wieder Gästen begrüßen dürfen. In Mallorca und Kroatien stehen die Zeichen eher auf noch einige Wochen Wartezeit - in der Ostsee kann es in den nächsten 14 Tagen losgehen - wir warten täglich auf ein Update der Lockerungsregelungen.
Wir wünschen allen Kunden einen schönen Sonntag - bleiben Sie gesund!


+++ 19.04.: +++
Öffnung der Sportboothäfen in Schleswig-Holstein zum 04.05.! Das hat Ministerpräsident Günter in der Regierungserklärung am 17.04. gesagt! Wir wissen zwar noch nicht ab wann wir wieder Charterkunden begrüßen dürfen - aber das ist doch schon mal Licht am Ende des Tunnels!
In der kommenden Woche werden wir uns mit Charterkunden mit dem Törnbeginn ab 09.05. in Verbindung setzen. Bis dahin wünschen wir allen einen guten Start in eine sonnige Woche - Bleiben Sie gesund!
+++ 24.03.: +++
Kunden mit Anreisedatum ab dem 25.04.:
Wir müssen jetzt abwarten, was nach dem 19.04. passiert - alle Einreisesperren sind zunächst bis dahin gültig. Was passiert danach? Das wissen wir alle nicht. Wir werden uns bei Ihnen melden, wenn wir genaueres wissen!
+++ 20.03.: +++
Wir haben jetzt für alle Kunden eine Lösung gefunden, die bis zum 24.04. unterwegs sind - alle sind gut untergebracht!
Danke für Ihre Kooperation!
Einfach nur mal liebe Grüsse
Heute gibt es mal keine schlechten Nachrichten!
Passt auf euch auf und haltet Euch bitte alle daran, was die Kanzlerin uns gestern mit auf den Weg gegeben hat.
Um so eher heisst es "Leinen los!"
+++ Update vom 18.03.: Buchungen mit Schiffs-Rückgabe bis zum 18.04.2020 +++
Gemäss Landesverordnung vom 17.03. sind alle Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein untersagt. Alle Sporthäfen sind zu schliessen. Wir setzen uns mit allen Kunden in Verbindung, die für diesen Zeitraum gechartert haben und werden gemeinsam eine Lösung finden.
+++ Update vom 16.03.: Buchungen mit Schiffs-Rückgabe vor dem 02.05.2020 +++
- Sie müssen vertragsgemäss Ihre Restzahlung leisten
- Dann können Sie Ihre Charter auf einen Termin Ihrer Wahl verschieben, wenn die Lage sich normalisiert hat
- Der neue Termin sollte erst bestimmt werden, wenn eine stabile Lage absehbar ist.
Auch hier gilt: Sprechen Sie mit uns - wir bekommen das gemeinsam hin!
Wie ist eine Absage versichert?
Anders als bei Pauschalreisen, gibt es für einzelne Charterbuchungen keine gesetzliche Regelung. Sollten sie die optionale "Charter-Rücktrittsversicherung" gebucht haben, unterscheiden Sie prinzipiell diese 3 Fall-Konstellationen (Quelle "YACHT-POOL"):
Versichert ist:
1. Skipper oder Mitreisende sind (mit Corona) infiziert und können deshalb die versicherte Reise nicht antreten.
Unser Tip:
Die Zusatzversicherung ist nicht in unserem Versicherungspaket inklusive und muss gesondert gebucht werden. Sie kostet 4% der Chartersumme (bzw. der Chartersumme plus Flugkosten).
Nicht versichert ist:
2. Skipper selbst oder Mitreisende werden auf Grund einer behördlichen Anordnung unter Quarantäne gestellt und können daher die Reise nicht antreten.

Flensburg

Heiligenhafen

Greifswald
Wir sind klar!
Alle Stationen melden einsatzbereite Yachten!
Von uns aus kann es losgehen...